Ladungssicherung Grundausbildung
Verantwortlichkeit und Haftung in der Ladungssicherung:
Die Pflicht zur Ladungssicherung auf Straßenfahr-
zeugen ist in Deutschland gesetzlich durch den § 22 der Straßenverkehrsordnung geregelt. Einschlägige Gerichtsurteile legen fest, dass alle Beteiligten zur Ladungssicherung verpflichtet sind. Dies gilt für
Fahrzeugführer/-innen, Absender/-innen und Verla-
der/-innen. Schließen Sie als Absender/-in fracht-
rechtliche Vereinbarungen mit Spediteur/-in oder
Frachtführer/-in ab, so ergeben sich nach § 412
HGB Verpflichtungen zur Ladungssicherung.

Ausbildungsnachweis nach VDI 2700a:
Aufgrund der Bedeutung der Ladungssicherung für
die Sicherheit im Straßenverkehr ist eine Qualifikation des verantwortlichen Personals - insbesondere
des Fahrers/der Fahrerin und des Verladepersonals
- erforderlich. Der Nachweis in Bezug auf Umfang
und Inhalt entsprechender Unterrichtungen kann
gemäß Ausbildungsnachweis Ladungssicherung
erfolgen. Das bedeutet, dass der Teilnehmer/die
Teilnehmerin an einer anerkannten Ausbildung mit
einem Mindestumfang von 16 Unterrichtseinheiten
erfolgreich teilgenommen hat.
Zusatzinformation:
Für Vorgesetzte wie z. B. Versand- und Logistiklei-
ter/-innen, Gefahrgutbeauftragte, Sicherheitsfach-
kräfte oder Qualitätsverantwortliche dient unser
Führungskräfte-Seminar als Einstieg in die Ausbil-
dung zum/zur Ladungssicherungs-Beauftragten.
Fordern Sie den Flyer einfach an.
Ziel der Ausbildung:
Ihnen werden in Theorie und Praxis sowohl die rechtlichen Vorschriften als auch die Regeln der Technik zur Ladungssicherung gemäß VDI-Richtlinie vermittelt. Sie können die Konsequenzen unverantwortlichen Han-
delns besser einschätzen. Sie lernen Anhand vieler praktischer Beispiele die richtige Umsetzung der Ladungssicherungsvorschriften kennen und helfen bei der Optimierung der Abläufe im Unternehmen mit.
Teilnehmerkreis:
Das Seminar richtet sich an verantwortliche Mitarbeiter/-innen aus den Bereichen Verpackung, Kommissionierung, Disposition, Verladung sowie an sonstige Angestellte, welche direkt oder indirekt mit dem Prozess der Ladungssicherung beschäftigt sind.
Modularer Aufbau:
Basismodul VDI 2700a, Teil 1, mit Teilnahmebescheinigung, 8 Unterrichtseinheiten
Termin: 10.11.2026 8.30 Uhr – 15.30 Uhr
einzeln gebucht: 315,00 € zzgl. gesetzl. MwSt.
Aufbaumodul VDI 2700a, Teil 2, mit Erfolgskontrolle und Ausbildungsnachweis (nach insgesamt 16 Unterrichtseinheiten), 8 Unterrichtseinheiten.
Inhalte Basismodul:
8.30 Uhr bis ca. 15.30 Uhr (10.11.2026)
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rechtliche Grundlagen
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öffentliches Recht, Zivilrecht, Handelsrecht
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Haftung und Sanktionen
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OwiG, STG, Bußgeldvorschriften
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transportrechtliche Vorschriften
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HGB, CMR, ADR, CTU–Packrichtlinie
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Organisationsmöglichkeiten nach VDI – QM
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technische Regeln zur Ladungssicherung
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physikalische Grundlagen (VDI 2700 ff)
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Berechnungsbeispiele nach VDI 2700 ff
Inhalte Aufbaumodul:
8.30 Uhr bis ca. 15.00 Uhr (11.11.2026)
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VDI 3968 (Verpackungstechnik)
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Festigkeiten von Aufbauten
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Fahrzeugtechnik EN 12640/12642
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EN 12642 Code L/XL
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Arten der Ladungssicherung
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Hilfsmittel zur Ladungssicherung
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Lastverteilungsplan – Berechnungsbeispiele
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individuelle Lösungen
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Baustoffe, Stück-/Sammelgut, Einzelgüter
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Maschinen, Stahlprodukte, Gefahrgut, Getränke
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Arbeits- und Verfahrensanweisungen
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praktische Ausbildung – Fahrversuch
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Erfolgskontrolle/Abschluss
Seminar Führungskräfte
Informationen zum Seminar:
Verantwortlichkeit und Haftung in der Ladungssicherung:
Die Verantwortlichkeiten zum Thema Ladungssiche-
rung sind eindeutig geregelt. Das ergibt sich aus der Reformierung des Transportrechts in 1998. Viele Verlader/-innen und verantwortliche Absender/-innen sind immer noch der Auffassung, dass die Sicherung der Ladung reine Fahrer/-innen-Sache ist. Es steht außer Frage: Der Fahrer/die Fahrerin ist immer mitverantwortlich. Aber eben nur mitverantwortlich. So werden
in letzter Zeit immer mehr auch die Absender/-innen und Verlader/-innen mit in die Verantwortung genommen. Die rechtliche Basis hierfür ist der § 22 der StVO.
Auszug aus der VDI:
Empfehlung zur Erstellung von Verlade- und Sicherungsanweisungen: Es wird empfohlen, auf Grundlage der vorliegenden Richtlinie unternehmens- oder werksindividuelle Ladungssicherungsanweisungen in schriftlicher Form zu erstellen. Dadurch ist es möglich, sich auf die jeweiligen Produkte und deren Zusam-
menstellung sowie auf die eingesetzten Fahrzeuge
und deren bevorzugte Beladung zu konzentrieren und die benötigten Hilfsmittel zur Ladungssicherung darzustellen. Organisation, Verantwortlichkeiten und Kompetenzen sollten ebenfalls klargestellt werden.
Große Bedeutung kommt ferner der Auswahl und
Schulung des Personals zu.
Fazit: Der Prozess der Ladungssicherung ist als qualitätsrelevanter Prozess einzustufen.
Stellt sich nach einem Schaden im Laufe von Ermitt lungen heraus, dass der Unternehmer/die Unternehmerin oder die Geschäftsführung ihren Pflichten und Verantwortlichkeiten im Rahmen des § 130 OwiG nicht ausreichend nachgekommen sind, drohen Bußgelder bis zu einer Million Euro (grobes Organisationsverschulden).
Ziel der Ausbildung:
Die Teilnehmer/-innen lernen, welche organisatorischen Maßnahmen in einem Unternehmen zu ergreifen sind, damit der Prozess der Ladungssicherung wirtschaftlich vertretbar und dennoch sicher abläuft.
Wir zeigen anhand von Beispielen, welche Folgen sowohl wirtschaftlich als auch rechtlich auf das Unternehmen zukommen, wenn der Prozess der Ladungssicherung nicht ausreichend organisiert ist. Den Teilnehmern/-innen wird anhand der VDI 2700, Blatt 5, vermittelt, wie Ladungssicherung als Qualität im Unternehmen umgesetzt und verstanden werden kann (Prozessoptimierung). Die verantwortlichen Teilnehmer/-innen lernen, wie sie mit Anhörungsbögen oder Bußgeldbescheiden umgehen sollten. Wir zeigen auf,
wie sie sich auf Gerichtsverhandlungen gut vorbereiten können.
Teilnehmerkreis:
Verantwortliche Personen im Bereich Lager und Lo-
gistik, Versandleiter/-innen, Fuhrparkverantwortliche,
Arbeitssicherheits- und Gefahrgutbeauftragte, sonstige Verantwortliche wie z. B. in der Disposition.
Details:
Seminardauer: 8 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten
Nach einer kurzen Vorstellungsrunde legen wir
Schwerpunkte fest.
Abschluss:
Zertifikat nach VDI 2700, Blatt 5
Für Verpflegung und Getränke ist gesorgt.
Die Kosten für eine eventuelle Übernachtung kämen noch hinzu. Wenn Sie eine Hotelempfehlung
benötigen, geben Sie uns bitte Bescheid. Dann können wir Ihnen gerne Vorschläge unterbreiten.
Inhalte:
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straßenverkehrsrechtliche Vorschriften
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transportrechtliche Vorschriften und sonstige Begrifflichkeiten im Sinne der Richtlinie VDI 2700
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Organisation nach VDI 2700, Blatt 5
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Übertragung von Verantwortlichkeiten, Haftung aller Beteiligten
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Planung und Durchführung von internen Kontrollen
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Organisation VDI 2700, Blatt z. B. 12
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Erstellung von Prozessanweisungen
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Organisationspflichten bei Gefahrgutversand
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Organisation von Qualifikationsmaßnahmen nach VDI 2700a
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Vertragsgestaltung nach Transportrecht, CMR-HGB, Selbstabholung, Incoterms
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Auslegung von rechtlichen Vorgaben aus dem öffentlichen Rechtsbereich
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Verhalten bei Anhörungsverfahren, Bußgeldverfahren
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Verfahren – Gerichtsverhandlung
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Pflichten und Verantwortlichkeiten nach § 130 OWiG - grobes Organisationsverschulden
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arbeitsschutzrelevante Organisationspflichten