Flurförderfahrzeuge/Gabelstapler
Theoretische und praktische Ausbildung zum/r Gabelstaplerfahrer/in
Teilnehmerkreis
Personen, die innerhalb ihrer beruflichen Tätigkeit mit einem Gabelstapler arbeiten bzw. dieses künftig beabsichtigen und dazu den Fahrausweis benötigen. (Voraussetzung ist ein Mindestalter von 18 Jahren sowie die gesundheitliche Eignung für das Steuern von Gabelstaplern). Alle Personen, die mit Flurförderfahrzeugen arbeiten bzw. eine entsprechende Ausbildung zum Führen dieser absolviert haben. Vorraussetzung zur Teilnahme ist ein gültiger Fahrausweis oder eine aktuelle schriftliche Arbeitgebererklärung, die die vorhandene regelmäßige Fahrpraxis (in Monaten) bescheinigt.

Inhalte der Ausbildung
Theoretische Seminarteil nach DGUV Vorschrift 68
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Motivation und Hintergründe zur Ausbildung
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Rechtliche Grundlagen (gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Vorgaben)
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Aufbau und Funktion von Gabelstaplern
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Verschiedene Antriebsarten
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Fahrphysik mit praktischer Demonstration (Standsicherheit, Schwerpunkt, Tragfähigkeit)
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Wichtige Regeln und Demonstration für den Fahrbetrieb mit und ohne Last
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Verkehrsregeln
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Regelmäßige Überprüfung der Gabelstapler
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Besprechung von Unfallgefahren und deren Vermeidung sowie Praxisbeispiele
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Praktische Unterweisung (nach BGG 925)
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Einweisung Gabelstapler
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Abfahrtskontrolle Fahrübungen mit und ohne Last inkl. Fehlerbesprechung und –korrektur
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Stapelübungen
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Geschicklichkeitstraining
Kursorte, Konditionen und Infos
Firmenschulungen können nach Abstimmung auf den Betriebsgelände des Kunden mit eigenem Stapler stattfinden.
Besondere Leistungen und Konditionen
In begründeten Einzelfällen (z.B. kurzfristige/r Arbeitseinsatz, Arbeitsaufnahme…) bieten wir kompakte Einzelschulungen an. Teilen Sie uns Ihre Wünsche mit. Gemeinsam mit Ihnen finden wir eine Lösung…
Unsere Gebühren beinhalten die Seminarunterlagen, die Prüfungsgebühren und die Ausfertigung/Verlängerung des Fahrausweises und sind bei Einzelteilnahme vor der Schulung zu entrichten.
Unsere Gebühren beinhalten die Seminarunterlagen, die Prüfungsgebühren und die Ausfertigung/Verlängerung des Fahrausweises und sind bei Einzelteilnahme vor der Schulung zu entrichten.