Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Die Fahrausbildung umfasst theoretischen und praktischen Fahrunterricht.
Schriftlicher Ausbildungsvertrag
Sie erfolgt aufgrund eines schriftlichen Ausbildungsvertrages.
Rechtliche Grundlagen der Ausbildung
Der Unterricht wird aufgrund der hierfür geltenden gesetzlichen Bestimmungen und der auf ihnen beruhenden Rechtsverordnungen, namentlich der Fahrschülerausbildungsordnung, erteilt. Im Übrigen gelten die nachstehenden Bedingungen, die Bestandteile des Ausbildungsvertrages sind.
Beendigung der Ausbildung
Die Ausbildung endet mit der bestandenen Fahrerlaubnisprüfung, in jedem Fall nach Ablauf von sechs Monaten seit Abschluss des Ausbildungsvertrages.
Wird das Ausbildungsverhältnis nach Beendigung fortgesetzt, so sind für die angebotenen Leistungen der Fahrschule die Entgelte maßgeblich, die durch den nach § 32 FahrlG bestimmten Preisaushang zum Zeitpunkt der Fortsetzung ausgewiesen sind. Hierauf hat die Fahrschule in Textform hinzuweisen.
Eignungsmängel des Fahrschülers
Stellt sich nach Abschluss des Ausbildungsvertrages heraus, dass der Fahrschüler die notwendigen körperlichen oder geistigen Anforderungen nicht erfüllt, so ist für die Leistungen der Fahrschule Ziffer 6 anzuwenden.
a) Grundbetrag
Mit dem Grundbetrag werden die allgemeinen Aufwendungen der Fahrschule sowie der theoretische Unterricht und erforderliche Vorprüfungen bis zur ersten theoretischen Prüfung abgegolten, mit Ausnahme der Vorstellung zur Prüfung und dieser selbst.
Im Falle des Nichtbestehens der theoretischen Prüfung kann ein Teilgrundbetrag berechnet werden, höchstens jedoch die Hälfte des Grundbetrages der jeweiligen Klasse. Eine Erhebung nach nicht bestandener praktischer Prüfung ist unzulässig.
b) Fahrstunden
Mit dem Entgelt für eine Fahrstunde (45 Minuten) werden die Kosten für das Ausbildungsfahrzeug einschließlich Versicherungen sowie der praktische Fahrunterricht abgegolten.
Absage von Fahrstunden
Kann der Fahrschüler eine Fahrstunde nicht wahrnehmen, ist die Fahrschule unverzüglich zu informieren. Erfolgt die Absage nicht mindestens zwei Werktage vorher, kann eine Ausfallentschädigung in Höhe von drei Vierteln des Fahrstundenentgelts verlangt werden.
c) Prüfung
Das Entgelt umfasst die Vorstellung zur theoretischen und praktischen Prüfung einschließlich Prüfungsfahrt. Bei Wiederholungsprüfungen wird das vereinbarte Entgelt erneut erhoben.
Der Grundbetrag ist bei Vertragsabschluss fällig, Fahrstunden vor Beginn, Prüfungsentgelte spätestens drei Werktage vor der Prüfung.
Bei Nichtzahlung kann die Fahrschule die Ausbildung sowie die Anmeldung zur Prüfung verweigern.
Der Vertrag kann vom Fahrschüler jederzeit, von der Fahrschule nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.
- Nichtbeginn der Ausbildung innerhalb von 4 Wochen
- Unterbrechung über 3 Monate
- Nichtbestehen der Prüfung nach zweimaliger Wiederholung
- Verstöße gegen Anweisungen des Fahrlehrers
Die Kündigung muss in Textform erfolgen.
Bei Kündigung hat die Fahrschule Anspruch auf Entgelt für erbrachte Leistungen.
Je nach Ausbildungsstand werden anteilige Grundbeträge (1/5 bis 5/5) berechnet.
Bei Kündigung ohne wichtigen Grund durch die Fahrschule entfällt der Anspruch auf den Grundbetrag.