Weiterbildungen
nach dem BKrFQG

Grundqualifiziert laut BKrFQ sind alle:
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Busfahrer, die vor dem 09.09.2008 eine Fahrerlaubnis der Klassen D1, D oder DE besessen haben.
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Lkw-Fahrer, die vor dem 09.09.2009 eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C oder CE besessen haben.
Grundqualifikation
Beschleunigte Grundqualifikation
Weiterbilden müssen sich:
Was sind Fahrten im gewerblichen Güterverkehr?
Einzelbeispiele:
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Fahrer von städtischen Bauhöfen
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Fahrer, von Bergungs-/Abschleppwagen/Kranfahrzeugen, sofern es sich um die Haupttätigkeit des Fahrers handelt
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Fahrlehrer, die gewerbliche Güterbeförderung durchführen
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Fahrer die im Werkverkehr fahren
Einzelbeispiele für Ausnahmen:
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Fahrer von Fahrzeugen der Bundeswehr, Polizei, Feuerwehr, Zoll, Notfallrettung
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Fahrer von Fahrzeugen mit 45 km/h HöchstgeschwindigkeitFahrer von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen z.B. Schneepflug, Baumaschinen etc.
Was sind Fahrten im gewerblichen Personenverkehr?
Fahrten, für die die Fahrerlaubnis der Klasse D1 bis DE erforderlich sind, sind gewerbliche Fahrten im Personenverkehr. Eine Gewinnerzielungsabsicht wird nicht vorausgesetzt.
Einzelbeispiele:
Fahrer, die im Linienverkehr oder Gelegenheitsverkehr fahren
Fahrer, die freigestellte Schülerverkehre fahren
Fahrlehrer, die gewerbliche Personenbeförderung durchführen
Einzelbeispiele für Ausnahmen:
- Fahrer von Fahrzeugen der Bundeswehr, Polizei, Feuerwehr, Zoll, Notfallrettung
- Fahrer von Fahrzeugen mit max. 45 km/h
- Werkstattmitarbeiter von Verkehrsbetrieben (Probefahrten etc.)
Wie und wann muss ich mich weiterbilden?
Durch die Teilnahme an einer Schulung. Diese umfasst 35 Std. à 60 Minuten und muss alle 5 Jahre absolviert werden. Sie kann jedoch aufgeteilt werden, z. B. in 1 Tag Weiterbildung pro Jahr (7 Std. à 60 Minuten pro Weiterbildungstag).
Die erste Weiterbildung Lkw muss spätestens bis zum 10.09.2014 absolviert sein. Ein früherer oder späterer Abschluss ist erlaubt, wenn der Zeitpunkt mit dem Ablauf des Führerscheins übereinstimmt, dann spätestens bis 10.09.2016. Diese Ausnahme gilt aber nur in Deutschland.
Mitführen eines Schreibens der IHK in anderen Ländern ist sinnvoll.
Die erste Weiterbildung Bus muss spätestens bis zum 10.09.2013 absolviert sein. Ein früherer oder späterer Abschluss ist erlaubt, wenn der Zeitpunkt mit dem Ablauf des Führerscheins übereinstimmt, dann spätestens bis 10.09.2015. Diese Ausnahme gilt aber nur in Deutschland.
Mitführen eines Schreibens der IHK in anderen Ländern ist sinnvoll.
- Wie weise ich meine Ausbildung nach?
Durch eine Ausbildungsbescheinigung. Diese muss vor Ablauf der Fristen bei der zuständigen Führerscheinstelle vorgelegt werden. Die Behörde trägt dann die Schlüsselzahl 95 + Ablaufdatum in den Führerschein ein (zusätzliche Kosten, da ein neuer Führerschein ausgestellt wird).
- Weiterbildungen für Inhaber der FE-Klasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE
Wer im Besitz der o. g. Fahrerlaubnisklassen ist, benötigt für den Eintrag der Schlüsselzahl 95 für Omnibus und Lkw nur eine Weiterbildung mit dem jeweiligen Schwerpunkt seiner Haupttätigkeit.
Hier stehen derzeit bei uns 5 Module zur Verfügung. Dauer je Weiterbildung: 7 Std. à 60 Minuten.

- Was ist, wenn ich den Termin versäume?
Die Vorlage der Weiterbildungsbescheinigung muss rechtzeitig vor Ablauf der Verlängerungsfrist bei der zuständigen Führerscheinstelle vorgelegt werden. Bitte rechnen Sie den Zeitbedarf für notwendige ärztliche Untersuchungen, Verwaltungsvorlauf usw. mit ein.
- a) Weiterbildung versäumt – was ist dann?
Die Weiterbildung ist nicht rechtzeitig nach den Stichtagen nachgewiesen:
- Es darf gewerblich nicht mehr gefahren werden.
b) Welche Auswirkungen habe ich?
Führerschein wurde nicht rechtzeitig verlängert bzw. nicht rechtzeitig beantragt oder Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Ablauf der Sperrfrist bei Entzug:
Es darf gewerblich nicht mehr gefahren werden. Ob eine Grundqualifikation notwendig ist, muss unbedingt mit der Führerscheinstelle abgeklärt werden.
- Gültigkeit der Grundqualifikation
Grundqualifikation/beschleunigte Grundqualifikation: 5 Jahre
danach 35 Stunden Weiterbildung alle 5 Jahre (5 Module à 7 Std.)
Wo kann ich mich als Lkw-Fahrer weiterbilden?
In unserer Akademie. Wir weisen auch auf Zuschussmöglichkeiten hin.
Haben Sie Fragen hierzu?
Wir beraten Sie gerne persönlich.
KASB Akademie GmbH
Coburger Str. 21
96052 Bamberg
Telefon 0951 / 96 61 20
Telefax 0951 / 96 61 229
Rufen Sie an oder schreiben Sie eine E-Mail. Wir kommen auch gerne in Ihre Firma zu einem unverbindlichen Gespräch. Wir erstellen auf Wunsch einen Aus- oder Fortbildungsplan nach den Bedürfnissen Ihres Betriebes und suchen individuelle Fördermöglichkeiten für Ihr Unternehmen.