Klassen A, CE und DE
 

Klasse A

Zum Erwerb der Fahrlehrerlaubnis Klasse A wird nur die Fahrerlaubnis Klasse A2 gefordert. Für die Fahrlehrerlaubnis A muss die Fahrerlaubnis A (unbeschränkt) vorhanden sein, da die geforderte Fahrpraxis auf leistungsunbeschränkten Motorrädern gefahren werden muss. Der Gesetzgeber verlangt, dass regelmäßig Krafträder geführt wurden, also nicht nur gelegentlich. Das setzt voraus, dass wöchentlich gefahren wird. Die Gesamtfahrleistung sollte bei Klasse A jährlich etwa 5000 KM betragen soll. Der Lehrgang in der Fahrlehrerausbildungsstätte läuft über 1 Monat mit 140 Unterrichtsstunden. In diesen Stunden sind 10 Übungsstunden mit dem Motorrad enthalten. Bei den Erweiterungsklassen kann die praktische Prüfung vor oder nach der schriftlichen/mündlichen Prüfung abgelegt werden. Bei der Abschlussprüfung Klasse BE werden bereits die Lehrproben in Theorie und Praxis abgelegt. Deshalb entfallen diese bei den Erweiterungsklassen.

 

Klasse CE

Die Fahrlehrerlaubnis Klasse BE ist Voraussetzung für den Fahrlehrerschein Klasse CE. Die Fahrpraxis soll 10.000 KM auf Kraftfahrzeugen der Klasse CE nicht unterschreiten. Sie soll im Rahmen eines Hauptberuflichen Beschäftigungsverhältnisses von 6 Monaten und einer Wochenarbeitszeit von mindestens 20 Stunden erworben worden sein. Es besteht auch die Möglichkeit 60 Fahrstunden in einer Fahrschule CE mit einem Fahrlehrer zu absolvieren. Zwei Monate Ausbildung bedeutet 280 Unterrichtsstunden einschließlich 10 Fahrstunden. Besitzt der Bewerber die Fahrlehrerlaubnis Klasse DE verkürzt sich die Ausbildung auf 140 Stunden, ein Monat, einschließlich 10 Fahrstunden. Auch bei CE kann zuerst die Prüfung schriftlich/mündlich und dann Praxis oder umgedreht abgelegt werden.

 

Klasse DE

Die Fahrlehrerlaubnis Klasse BE ist Voraussetzung für den Fahrlehrerschein Klasse DE. Die Fahrpraxis soll 10.000 KM auf Kraftfahrzeugen der Klasse D nicht unterschreiten. Es wird nur Klasse D gefordert da die Anhängerklasse DE sehr wenig genutzt wird. Sie soll im Rahmen eines Hauptberuflichen Beschäftigungsverhältnisses von 6 Monaten und einer Wochenarbeitszeit von mindestens 20 Stunden erworben worden sein. Es besteht auch die Möglichkeit 60 Fahrstunden in einer Fahrschule DE mit einem Fahrlehrer zu absolvieren. Zwei Monate Ausbildung bedeutet 280 Unterrichtsstunden einschließlich 10 Fahrstunden. Besitzt der Bewerber die Fahrlehrerlaubnis Klasse CE verkürzt sich die Ausbildung auf 140 Stunden, ein Monat, einschließlich 10 Fahrstunden. Auch bei DE kann zuerst die Prüfung schriftlich/mündlich und dann Praxis oder umgedreht abgelegt werden.