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Fahrerlaubnisklassen

Motorradklassen:


Klasse M

Klasse A1

Klasse A

B, BE, S, L:


Klasse B

Klasse BE

Klasse S

Klasse L

Nutzfahrzeuge:


Klasse C1

Klasse C1E

Klasse C

Klasse CE

Klasse D1E

Klasse D

Klasse DE

Klasse T

 

Antrag auf Erteilung der Fahrlehrererlaubnis

 

Die Fahrlehrererlaubnis wird auf Antrag erteilt, wenn die entsprechenden Vorraussetzungen für die beantragte Klasse vorliegen. Der Antrag ist unter Angabe der beantragten Fahrlehrerlaubnisklasse formlos bei der zuständigen Verwaltungsbehörde zu stellen.

Zuständig ist das Landratsamt (Führerscheinstelle) oder Ordnungsamt Ihres Wohnsitzes.

Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen:

Geburtsurkunde, Kopie des Personalausweises oder Reisepasses

Lebenslauf

Zeugnis eines Amtsarztes bzw. Facharztes oder MPU

Fotokopie des Führerscheins

Nachweis der Fahrpraxis

Schulabschlusszeugnis und Nachweis der Berufsausbildung oder Zeugnis über Abitur bzw. Fachabitur

Polizeiliches Führungszeugnis für behördliche Zwecke

Anmeldebestätigung einer amtlich anerkannten Ausbildungsstätte

Wenn Sie die Voraussetzungen für den Fahrlehrerberuf erfüllen besteht ein Rechtsanspruch auf die Zulassung zur Fahrlehrerprüfung.

Bei Kursbeginn wird die Vorgehensweise der Antragstellung ausführlich besprochen. Falls Sie eine Ausnahme benötigen, sollten Sie Ihren Antrag bereits vor Kursbeginn stellen. In diesem Fall lohnt sich immer eine kostenlose und unverbindliche Beratung bei uns.

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