Motorradklassen:
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B, BE, S, L:
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Nutzfahrzeuge:
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Antrag auf Erteilung der Fahrlehrererlaubnis
Die Fahrlehrererlaubnis wird auf Antrag erteilt, wenn die entsprechenden Vorraussetzungen für die beantragte Klasse vorliegen. Der Antrag ist unter Angabe der beantragten Fahrlehrerlaubnisklasse formlos bei der zuständigen Verwaltungsbehörde zu stellen.
Zuständig ist das Landratsamt (Führerscheinstelle) oder Ordnungsamt Ihres Wohnsitzes.
Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen:
Geburtsurkunde, Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
Lebenslauf
Zeugnis eines Amtsarztes bzw. Facharztes oder MPU
Fotokopie des Führerscheins
Nachweis der Fahrpraxis
Schulabschlusszeugnis und Nachweis der Berufsausbildung oder Zeugnis über Abitur bzw. Fachabitur
Polizeiliches Führungszeugnis für behördliche Zwecke
Anmeldebestätigung einer amtlich anerkannten Ausbildungsstätte
Wenn Sie die Voraussetzungen für den Fahrlehrerberuf erfüllen besteht ein Rechtsanspruch auf die Zulassung zur Fahrlehrerprüfung.
Bei Kursbeginn wird die Vorgehensweise der Antragstellung ausführlich besprochen. Falls Sie eine Ausnahme benötigen, sollten Sie Ihren Antrag bereits vor Kursbeginn stellen. In diesem Fall lohnt sich immer eine kostenlose und unverbindliche Beratung bei uns.

























