Allgemeine Informationen
Seit 9.9.2008 greift das Eu-Berufskraftfahrer Qualifikationsgesetz für Busfahrer. Seit dem 9.9.2009 auch für LKW-Fahrer.
Dies bedeutet: Wer mit seinem Führerschein der Klasse C, CE oder D1, D nach diesen Tagen erwirbt, braucht zur Ausübung seiner Tätigkeit zusätzlich eine Ausbildung und eine Prüfung vor der IHK, um als EU-Berufskraftfahrer tätig zu sein.
Durch eine intensive Ausbildung in Theorie und Praxis mit modernen Medien und Kraftfahrzeugen stellen wir zusammen mit unseren TOP Mitarbeitern eine erstklassige Ausbildung sicher.
Die Ausbildung erfolgt in einer Ausbildungs Stätte, die Prüfung bei der IHK ausschließlich in deutscher Sprache.
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